AGB

– Allgemeine Geschäftsbedingungen – zwischen der Corinne Brockmüller (www.corinne-brockmueller.de) und dem Kunden wird folgender Vertrag geschlossen:

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte die Corinne Brockmüller mit ihren Auftragsgebern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt, eingeht. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2. Alle Vereinbarungen bezüglich der Ausführung eines Auftrages sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Anerkennung durch Unterzeichnung.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle bestehenden und zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. Corinne Brockmüller erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen:
Entwicklung, Gestaltung und Produktion von Werbemedien. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten.

1.5. Höherer Gewalt berechtigt Corinne Brockmüller, dass vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Corinne Brockmüller resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

2. Angebotserstellung

Corinne Brockmüller erstellt ein an den Kunden gerichtetes Angebot. Grundlage des Angebots ist ein mündliches oder fernmündliches (z.B. via E-Mail oder Telefon) Briefing mit Kunden.
Das Angebot muss vom Kunden schriftlich angenommen werden. Das Angebot wird bei Annahme durch den Kunden ein verbindlicher Vertragsbestandteil dieses Vertrages.

3. Pflichten

Der Kunde stellt Corinne Brockmüller alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen und unter Umständen seine Anwesenheit unentgeltlich zur Verfügung.
Alle Arbeitsunterlagen werden von Corinne Brockmüller sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurück gegeben.

4. Vergütung, Kostenverrechnung

4.1. Es gelten die im Vertrag vereinbarten Vergütungen. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Corinne Brockmüller ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz.

4.2. Auftragsbezogene Kosten, die Corinne Brockmüller auf eigene Rechnung einkauft, werden jeweils gesondert ausgewiesen und als verauslagte Kosten an den Kunden in Höhe tatsächlich entstandener Kosten berechnet.

4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden die dadurch anfallenden Kosten vom Kunden ersetzt und Corinne Brockmüller von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4.4. Bei Rücktritt des Kunden vor Leistungsbeginn eines erteilten Auftrages kann Corinne Brockmüller 15% der vereinbarten Vergütung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Ein möglicher, über diese Vereinbarung hinausgehender, Schadensersatzanspruch ist von dieser Klausel nicht berührt.

5. Zusatzleistungen

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

6. Urheber- und Nutzungsrechte

6.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung die Nutzungsrechte an allen von Corinne Brockmüller im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten.
Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt insoweit diese nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

6.2. Corinne Brockmüller darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren.

6.3. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Corinne Brockmüller.

7. Sorgfaltspflicht

Corinne Brockmüller wird die Interessen des Kunden im vertraglich vereinbartem Rahmen mit entsprechender Sorgfalt wahrnehmen. Dazu gehört auch, dass bei einer Auftragsvergabe an Dritte in jedem Fall das Interesse des Auftraggebers vorgeht. Corinne Brockmüller verpflichtet sich, nur qualifizierte Mitarbeiter mit der termingerechten Durchführung der Aufträge und Aufgaben zu beauftragen.
In diesem Sinne haftet die Agentur auch für die von ihr zur Mitarbeit herangezogenen freien Mitarbeiter.

8. Geheimhaltungspflicht

Corinne Brockmüller ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund der Zusammenarbeit vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln.
Auch durch Corinne Brockmüller herangezogene Dritte sind in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Corinne Brockmüller erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen.
Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und spezieller Werberechtsgesetze verstoßen.
Corinne Brockmüller ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bekannt sind oder werden. Der Kunde stellt Corinne Brockmüller von Ansprüchen Dritter frei, wenn sie auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat.

9.2. Corinne Brockmüller haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
Corinne Brockmüller haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

9.3. Corinne Brockmüller haftet nur für Schäden, die sie oder die von ihnen beauftragten Dritten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Die Höhe der Haftung von Corinne Brockmüller ist auf den einmaligen Ertrag aus dem jeweiligen Auftrag beschränkt. Die Haftung von Corinne Brockmüller für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

10. Verwertungsgesellschaften

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren oder Kosten (GEMA, Künstlersozialversicherungsabgaben, Zollkosten) zu tragen und fristgerecht abzuführen.

11. Leistungen Dritter

11.1. Corinne Brockmüller ist berechtigt, die ihr übertragenden Aufgaben selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

11.2. Von Corinne Brockmüller eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von Corinne Brockmüller eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

12. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

13. Streitigkeiten

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Kunden getragen.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

14.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

14.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

14.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von Corinne Brockmüller.

14.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.